Swissmedic-genehmigte Patienteninformation
Similasan Wechseljahr-Beschwerden, Globuli
Homöopathisches Arzneimittel
AMZV
Wann wird SIMILASAN Wechseljahr-Beschwerden angewendet?
Gemäss homöopathischem Arzneimittelbild kann SIMILASAN Wechseljahr-Beschwerden angewendet werden bei Wechseljahrbeschwerden wie:
− Wallungen und Schweissausbrüchen
− Nervosität und Schlafstörungen
− Stimmungsschwankungen
− Neigung zu Periodenkrämpfen
− Gefühl des Abwärtsdrängens in den Beckenorganen
Was sollte dazu beachtet werden?
− Wenn Ihnen Ihr Arzt oder Ihre Ärztin andere Arzneimittel verschrieben hat, fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker bzw. Ihre Ärztin oder Apothekerin, ob SIMILASAN Wechseljahr- Beschwerden gleichzeitig eingenommen werden darf.
Wann darf SIMILASAN Wechseljahr-Beschwerden nicht oder nur mit Vorsicht eingenommen werden?
− Bis heute sind keine Anwendungseinschränkungen bekannt. Bei bestimmungsgemässem Gebrauch sind keine besonderen Vorsichtsmassnahmen notwendig.
− Aufgrund des Indikationsgebietes für Kinder und Jugendliche nicht geeignet.
− Informieren Sie Ihren Arzt, Apotheker oder Drogisten bzw. Ihre Ärztin, Apothekerin oder Drogistin, wenn Sie
– an andern Krankheiten leiden,
– Allergien haben oder
– andere Arzneimittel (auch selbstgekaufte) einnehmen oder äusserlich anwenden
Wie verwenden Sie SIMILASAN Wechseljahr-Beschwerden?
Falls vom Arzt oder der Ärztin nicht anders verschrieben:
− Akute Beschwerden: Mehrmals täglich (bis stündlich) 7 Globuli. Mit zunehmender Besserung weniger häufig.
− Mässige Beschwerden: 3 mal täglich 7 Globuli.
Einnahmehinweise:
Erwachsene:
− Globuli (Kügelchen) im Mund zergehen lassen.
− Dürfen auch auf nüchternen Magen eingenommen werden.
Aufgrund des Indikationsgebietes nicht anwenden bei Kindern und Jugendlichen.
Die Wirkungsdauer einer Arzneimittelgabe kann individuell verschieden sein. Grundsätzlich wird die Einnahme des Präparates bei Nachlassen der Wirkung oder bei Rückkehr der Beschwerden wiederholt.
Halten Sie sich an die in der Packungsbeilage angegebene oder vom Arzt oder von der Ärztin verschriebene Dosierung.
Wenn Sie glauben, das Arzneimittel wirke zu schwach oder zu stark, so sprechen Sie mit Ihrem Arzt, Apotheker oder Drogisten bzw. mit Ihrer Ärztin, Apothekerin oder Drogistin.
Welche Nebenwirkungen kann SIMILASAN Wechseljahr-Beschwerden haben?
Für SIMILASAN Wechseljahr-Beschwerden sind bisher bei bestimmungsgemässem Gebrauch keine Nebenwirkungen beobachtet worden. Wenn Sie dennoch Nebenwirkungen beobachten, informieren Sie Ihren Arzt, Apotheker oder Drogisten bzw. Ihre Ärztin, Apothekerin oder Drogistin.
Bei Einnahme von homöopathischen Arzneimitteln können sich die Beschwerden vorübergehend verschlimmern (Erstverschlimmerung).
Massnahmen bei anfänglicher Symptomverstärkung:
1. Präparat nicht mehr einnehmen bis die Reaktion abgeklungen ist.
2. Einmal 7 Globuli (Kügelchen) einnehmen. Wirkung abwarten.
3. Bei Wiederholung der Reaktion gleiches Verhalten wie unter 1. und 2. beschrieben.
4. Wird keine Reaktion mehr verspürt, die Empfehlungen unter «Wie verwenden Sie …» einhalten.
Bei andauernder Verschlechterung setzen Sie SIMILASAN Wechseljahr-Beschwerden ab und informieren Sie Ihren Arzt, Apotheker oder Drogisten bzw. Ihre Ärztin, Apothekerin oder Drogistin.
Was ist ferner zu beachten?
− Zuckerfrei. Mit Xylit.
− Ausser Reichweite von Kindern aufbewahren.
− Das Arzneimittel darf nur bis zu dem auf dem Behälter mit bezeichneten Datum verwendet werden.
− Bei Raumtemperatur (15 – 25 °C) lagern.
Weitere Auskünfte erteilt Ihnen Ihr Arzt, Apotheker oder Drogist bzw. Ihre Ärztin, Apothekerin oder Drogistin.
Was ist in SIMILASAN Wechseljahr-Beschwerden enthalten?
Globuli enthalten: Acidum sulfuricum D6 / Lilium tigrinum (Lilium lancifolium) D10 / Sepia officinalis D6 zu gleichen Teilen.
Das Präparat enthält als Hilfsstoffe: Xylit und Calciumcarbonat.
Zulassungsnummer
53358 (Swissmedic)
Wo erhalten Sie SIMILASAN Wechseljahr-Beschwerden? Welche Packungen sind erhältlich?
In Apotheken und Drogerien, ohne ärztliche Verschreibung.
Packungsgrösse: 15 g
Zulassungsinhaberin
Similasan AG, CH-8916 Jonen
Diese Packungsbeilage wurde im August 2007 letztmals durch die Arzneimittelbehörde (Swissmedic) geprüft.